
Allgemeine Informationen
Die Landesfarben, Wappen und Flagge
Die Landesfarben, Wappen und Flagge
Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sind 1840 zum ersten Mal von den deutschen Schleswig-Holsteinern im sich abzeichnenden deutsch-dänischen Konflikt um Schleswig verwendet worden. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt. Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zur Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst. Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden, wovon hierzulande großzügig Gebrauch gemacht wird - etwa in Form von Flaggen im Vorgarten. Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben der Landesflagge

Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt auf geteiltem Schild nebeneinander die Wappen von Schleswig und Holstein und symbolisiert damit die Vereinigung der beiden Landesteile zu einem einheitlichen Staatswesen. Ähnlich dem einstigen Lehnsherren Dänemark wählte Schleswig als Symbol zwei blaue schreitende Löwen auf goldenem Grund. Für Holstein steht ein silbernes Nesselblatt auf rotem Grund.
Beide Motive wurden erstmals im 14. Jahrhundert in einem Wappen zusammengeführt. Das offizielle Landeswappen dürfen nur Landesbehörden und Notare benutzen. Die Landesregierung stellt Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen jedoch ein abgewandeltes Landeswappen zur Verfügung.
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Blau-weiß-rot steht für Schleswig-Holstein
Abgeleitet aus den Farben des Landeswappens symbolisiert die blau-weiß-rote Landesflagge ein eigenständiges Schleswig-Holstein in einem freien Deutschland. Als ihr Geburtstag wird landläufig das Schleswiger Sängerfest von 1844 angesehen, als auch das Schleswig-Holstein-Lied Premiere hatte. Damals steuerten die Damen der Schleswiger Sänger eine entsprechende Vereinsfahne bei, die bald im ganzen Land zum Ausdruck der Unabhängigkeit von Dänemark wurde. Nach dem Verbot durch die Kopenhagener Regierung 1845 wurde sie erst nach dem Zweiten Weltkrieg und mit der Gründung des Bundeslandes Schleswig-Holstein offizielles Symbol.
"Die Farben des Landes Schleswig-Holstein sind blau-weiß-rot." So steht es in Paragraph 2 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.1.1957 (GVOBl Schl.-H. S. 29).
Die Landesfarben sind dem Landeswappen entnommen. Sie sollen als Landesflagge erstmals um das Jahr 1840 aufgetaucht sein, als in den Herzogtümern Schleswig und Holstein die Bestrebungen zunahmen, sich von der dänischen Herrschaft zu lösen. 1949 wurde die blau-weiss-rote Flagge von den Alliierten offiziell als Landesflagge anerkannt.
In der Landesflagge werden die drei Farben in gleichbreiten Querstreifen gezeigt. Der oberste Streifen ist blau, der mittlere weiss und der untere ist rot. Die Landesdienstflagge führt zusätzlich in der Mitte das Landeswappen.
Bei öffentlicher Beflaggung sind die Bundesflagge und die Landesdienstflagge zu setzen. (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 10.08.1957 - GVOBl. Schl.-H. S. 105 -, zuletzt geändert durch die Landesverordnung vom 24.10.1996 - GVOBl Schl.-H. S. 652). Seit 1993 sollen Landesdienststellen auch die Europaflagge setzen (Amtsbl. Schl.-H. 1993, 140 ff).
Für bestimmte Zwecke gibt es auch eine Standarte für Dienstautos und für Wasserfahrzeuge sowie eine Polizeistandarte. Die See- und Binnenschiffe führen im Dienste des Landes eine Erkennungsflagge in den Landesfarben (Amtsbl. Schl.-H. 1955 S. 127, geändert durch Erlass vom 23.3.1959 - Amtsbl. Schl.-H. S. 237).


